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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Verkaufsbedingungen sind Bestandteil der Angebote und Verträge über unsere Warenlieferungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsbedingung. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

Lieferung und Preisstellung

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Lieferungen werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers, und zwar ausschließlich gegen Rechnung, zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt

Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat unser Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Waren vor. Wird Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

Mängelrügen

Mängelrügen sind ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens aber nach Ablauf einer Kalenderwoche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln, unvollständiger oder falscher Lieferung innerhalb der vorgenannten Frist gilt die Lieferung als Vertragserfüllung und damit als vom Kunden genehmigt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten sowie mit Käufern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Rendsburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

Gesetzliche Bestimmungen

Auf die Notwendigkeit der Einhaltung der für den Verkauf dieser Ware bestehenden gesetzlichen Bestimmungen weisen wir ausdrücklich hin.